( ASVG § 175 Abs 1 ) Sportarten mit Wettkampfcharakter entsprechen, selbst wenn der Leistungssport vom Unternehmen finanziert und auch organisiert wird, nicht den für den Betriebssport vorausgesetzten Zielrichtungen und sind ohne dienstvertragliche Verpflichtung versicherungsrechtlich nicht geschützt. Die Tatsache allein, dass einem Dienstnehmer von seinem Vorgesetzten die Teilnahme an einem Fußballwettkampf nahe gelegt wurde, genügt nicht. LG St. Pölten 6 Cgs 257/97 v. 20.02.1998. (ZAS Jud. 4/1999)