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ASVG § 131

SozialversicherungARD 4930/11/98 Heft 4930 v. 5.5.1998

( ASVG § 131 ) Gegen die Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes für „eine“ Ordination mit 2/5 der in Betracht kommenden pauschalierten Grundvergütung (Fallpauschale) bestehen keine Bedenken, weil der Gesetzgeber nicht vom Grundsatz einer vollen Kostenerstattung im Sinne einer Gleichbehandlung von Vertrags- und Wahlärzten ausgeht. OGH 10 Ob S 164/97h v. 04.11.1997.

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