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ASVG § 124 Abs 1

SozialversicherungARD 4917/17/98 Heft 4917 v. 13.3.1998

( ASVG § 124 Abs 1 ) Unterschiede im Leistungsrecht zwischen Pflicht- und Selbstversicherten sind durch den Gleichheitssatz selbst bei gleicher Beitragshöhe nicht ausgeschlossen. In Hinblick auf § 16 Abs 3 ASVG, wonach die für einen bisher beim Selbstversicherten mitversicherten Angehörigen (hier: ein Kind über 18 Jahre) mögliche eigene Selbstversicherung im Falle einer rechtzeitigen Antragstellung innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Versicherung unmittelbar an die Krankenversicherung anschließt, bestehen auch unter dem Gesichtspunkt der übergangslosen Beseitigung der Mitversicherung dieses Kindes keine Bedenken. VwGH 97/08/0049 v. 06.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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