Änderung des ASVG betreffend Krankenanstaltenfinanzierung in § 447d ASVG und § 447f ASVG sowie Ergänzung durch einen § 561 ASVG durch Abschn. VII des Bundesgesetzes, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993, das Wohnbauförderungs-Zweckzuschußgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Bundesgesetz über die Errichtung des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds, die Krankenanstaltengesetz-Novelle BGBl. Nr. 474/1995 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden; mit diesem Bundesgesetz wird ferner die finanzielle Beteiligung der Träger der sozialen Krankenversicherung am Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds geregelt und ein Bundeszuschuß an das Bundesland Kärnten aus Anlaß der 75. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung gewährt. BGBl. Nr. 1995/853, 286. Stück, ausgegeben am 22. 12. 1995.