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ASGG § 54 Abs. 1

ArbeitsrechtARD 4718/26/96 Heft 4718 v. 6.2.1996

(ASGG § 54 Abs. 1) Sind zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz über festzustellende Rechte oder Rechtsverhältnisse im Sinne des § 54 Abs. 1 ASGG nicht mehr mindestens drei Arbeitnehmer konkret betroffen, fehlt es am Feststellungsinteresse und ist die Klage abzuweisen. LG Linz 15 Cga 187/93 a v. 06.07.1994. (ZAS Jud. 6/1995) (_$)

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