(ASGG § 51) Erfolgte die Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH zum Vorstandsmitglied der aus der GmbH durch Umwandlung hervorgegangenen Aktiengesellschaft nicht auf Basis des bis dahin bestehenden Dienstverhältnisses, stellt sich die Frage nicht, ob das Vorstandsmitglied nach dem Verlust der Funktionsstellung wieder als Arbeitnehmer einzustellen wäre. Damit entfällt dieser Anhaltspunkt zur Annahme einer Arbeitnehmerähnlichkeit zur Begründung der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts. OLG Wien 7 Ra 18/95 v. 14.02.1996, Revisionsrekurs zulässig.