( ASGG § 46 Abs 3 ) Bei Beurteilung der Frage, ob zwischen den Parteien überhaupt je ein Dienstverhältnis bestanden hat und ob die Anwendung des § 35 VBG wirksam abbedungen wurde, liegt keine erweiterte Revisionszulässigkeit vor. OGH 8 Ob A 50/99g v. 18.03.1999.