vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arzneimitteleinfuhr verboten

GlosseFriederike Bundschuh-RiesenederZfG 2024, 139 Heft 4 v. 15.10.2024

Die Einfuhr oder das Verbringen von Medikamenten in kleinen Mengen nach Österreich ist nicht erlaubt ohne Bewilligung oder Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen. Auch wenn Tabletten zur Wasseraufbereitung in Österreich in Apotheken erhältlich sind, dürfen sie nicht ohne Weiteres per Post aus Deutschland geschickt werden. Damit soll im Sinne der Gefahrenabwehr für PatientInnen verhindert werden, dass Arzneimittel unkontrolliert aus dem Ausland nach Österreich gebracht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!