vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 6 MRK

ARD 5259/44/2001 Heft 5259 v. 6.11.2001

(Art 6 MRK) Überschreitet die Verfahrensdauer in Hinblick auf die Komplexität des Falles, das Verhalten der Parteien und Behörden sowie die Bedeutung für den Antragsteller insgesamt und insbesondere vor dem VwGH eine angemessene Frist (hier: 5 bzw. 7 Jahre), stellt dies eine Verletzung von Menschenrechten (Recht auf ein faires Verfahren iSd Art 6 MRK) dar. Dies kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass der VwGH überlastet ist. EGMR 21.12.1999, 26602/95 und 26297/95.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte