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Art 48 EGV

ARD 5243/12/2001 Heft 5243 v. 4.9.2001

(Art 48 EGV) Art 48 EGV (nach Änderung jetzt Art 39 EG) steht der Anwendung einer von Sportverbänden in einem Mitgliedstaat getroffenen Regelung, wonach ein Basketballverein für Spiele um die nationale Meisterschaft keine Spieler aus anderen Mitgliedstaaten aufstellen darf, die nach einem bestimmten Datum transferiert worden sind, entgegen, wenn für Transfers von Spielern aus bestimmten Drittländern insoweit ein späteres Datum gilt, es sei denn, dass objektive Gründe - die nur den Sport als solchen betreffen oder Unterschieden zwischen der Lage von Spielern aus einem Verband der europäischen Zone und der von Spielern aus einem Verband außerhalb dieser Zone Rechnung tragen - eine solche unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. EuGH 13.04.2000, Rs. C-176/96 , Fall Lehtonen.

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