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Argentinische Staatsanleihen: Aufklärungspflichten der Bank

Judikatur OGHWertpapierrechtBearbeiter: Dr. Florian LinderZFR 2008/113ZFR 2008, 196 Heft 5 v. 3.10.2008

ABGB §§ 5, 1323

WAG 1997: §§ 13 ff

Die allgemeine, kaum aussagekräftige Information, "AAA" bewertete Anleihen seien sicherer als solche aus dem "B"-Bereich, entspricht nicht der Pflicht der objektbezogenen Beratung. Die Äußerung, Argentinien sei der wirtschaftlich stärkste Staat Südamerikas und noch nie sei ein Staat in Konkurs gegangen, zerstreut möglicherweise bestehende Bedenken in Bezug auf die Bonität des Emittenten.

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