( ArbVG § 59, § 169 ) Die Monatsfrist für die Anfechtung einer BR-Wahl endet, falls die Mitteilung des Wahlergebnisses am letzten Tag eines weniger als 31 Tage zählenden Monats zugestellt wurde, mit dem Ablauf des durch seine Zahl dem Tag der Mitteilung entsprechenden Tag des folgenden Monats. OLG Wien 9 Ra 142/96k v. 20.12.1996, in Abänderung von ASG Wien 5 Cga 62/95p v. 12. 1. 1996 = ARD 4761/13/14/96.