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ArbVG § 105 Abs 1

ArbeitsrechtARD 4988/11/98 Heft 4988 v. 9.12.1998

( ArbVG § 105 Abs 1 ) Die Berechnung der 5-Tage-Frist für die Stellungnahme des Betriebsrats zu einer fristlosen Kündigung beginnt um 00.00 Uhr des der Verständigung des Betriebsrats folgenden Tages. LG Wr. Neustadt 4 Cga 167/96i v. 17.03.1997. (ZAS Jud. 5/1998)

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