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Arbeitszimmer einer Opernsängerin

Lohnsteuer und AbgabenARD 5820/9/2007 Heft 5820 v. 27.11.2007

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG - Aufwendungen einer Opernsängerin für ein häusliches Übungszimmer sind (grundsätzlich) abziehbar, weil die regelmäßig erforderliche und zeitaufwendige Arbeitan der Stimme“ den Übungsraum zum Mittelpunkt ihrer Tätigkeit macht und auch die Notwendigkeit eines eigenen Übungszimmers (Unterstützung durch ein Instrument, passende Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit) nicht von der Hand zu weisen ist.

VwGH 23. 5. 2007, 2006/13/0055

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