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Arbeitszimmer bei Außendiensten eines Versicherungsvertreters

ARD 5192/36/2001 Heft 5192 v. 16.2.2001

( § 20 Abs 1 Z 2 EStG ) Beansprucht die außerhäusliche Arbeit eines Versicherungsvertreters ein zeitlich überwiegendes Ausmaß, kann sein Arbeitszimmer im Wohnungsverband keinen Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit darstellen, so dass Aufwendungen für dieses Arbeitszimmer nicht abzugsfähig sind.

VwGH 28.11.2000, 99/14/0008

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