Insbesondere bei Bestehen eines Gleitzeitmodells im Unternehmen kann sich in der Praxis die Frage stellen, ob eine Rückforderung des bezahlten Entgelts möglich ist, wenn der Mitarbeiter die vereinbarte Normalarbeitszeit unterschreitet. Eine Orientierungshilfe dazu bietet ein jüngst ergangenes OGH-Erkenntnis.
OGH 3. 8. 2005, 9 ObA 53/05t