Mit 22. 9. 1998 wurde nunmehr auf Grund des § 19 bis § 32 ASchG von der BMAGS eine Arbeitsstättenverordnung - AStV unterzeichnet, deren In-Kraft-Treten nach Veröffentlichung im BGBl mit 1. 1. 1999 zwar noch abzuwarten bleibt, deren Inhalte aber wohl bereits jetzt, insbesondere bei neu zu schaffenden Arbeitsstätten, vorausblickend zu berücksichtigen sind.