BMWA 14.06.2000
1. Aufbau der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
Im 1. Abschnitt werden die allgemeinen Verpflichtungen betreffend die Benutzung von Arbeitsmitteln geregelt. Es sind dies Vorschriften über die Information und Unterweisung der Arbeitnehmer und allgemeine Grundsätze für die Benutzung von Arbeitsmitteln, z.B. Aufstellung, Funktionskontrolle, Erprobung, Wartung, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten. Weiters enthält der 1. Abschnitt die Prüfpflichten.