Verordnung des BMWA über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln
BGBl II 2000/164, ausgegeben am 16. 6. 2000
Mit der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl II 2000/164, erfolgt nunmehr eine einheitliche Regelung der bisher aufgrund der Übergangsbestimmungen des ASchG weitergeltenden diversen Bestimmungen aus Verordnungen wie der AAV und der ADSV betreffend Arbeitsmittel.