§ 12 AlVG - Ein handelsrechtlicher Geschäftsführer, der nach Auflösung seines Anstellungsvertrages zur GmbH durch Dienstgeberkündigung weiterhin Geschäftsführer bleibt, ist ungeachtet des Umstandes, ob er für diese Tätigkeit ein Entgelt bezieht, nicht arbeitslos iSd § 12 AlVG.
VwGH 28. 7. 2006, 2006/08/0199