( AlVG § 12 Abs 3 lit f ) Auch ein Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften nach Erlangung des „magister juris“ hindert den Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern nicht in mehr als 18 Wochen (= ein Semester) im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit Parallelität von Jus-Studium und Beschäftigung bestanden hat.
VwGH 97/08/0004 v. 08.04.1997