Seit 2009 haben (bestimmte) selbstständig Erwerbstätige die Möglichkeit, in die Arbeitslosenversicherung einzutreten. Diese Novelle ging mit einer Änderung der Kriterien für das Vorliegen von Arbeitslosigkeit einher und wirft bei Vorliegen einer Pflichtversicherung nach dem BSVG einige prinzipielle Fragen auf.