Nach einem im Jänner zur Begutachtung ausgesandten Entwurf des BMS soll die sog „Leiharbeit“ durch ein „Arbeitskräfteüberlassungsgesetz“ (AÜG) und Änderungen bzw Anpassungen im AMFG und im ArbVG einer gesetzlichen Neuregelung unterzogen werden, nachdem die Regelung dieser Materie in § 9 Abs 4 AMFG1) offenbar nicht die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen konnte2). Nachfolgend soll ein Überblick über die Regelungen des Entwurfes gegeben werden.