LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005
Der KV für Arbeitskräfteüberlassung sieht vor, dass bei Entsendung durch den Überlasser in weit entfernte Beschäftigerbetriebe (mehr als 60 km und tägliche Rückkehr an den Wohnort) Fahrtkosten - mit Zustimmung des Arbeitnehmers km-Geld - ersetzt werden.