§ 3 Abs 1 AVRAG
§ 2 AÜG
Der ex lege Übergang von Arbeitsverhältnissen infolge eines Betriebsübergangs kann dadurch vermieden werden, dass die Arbeitsverhältnisse zum Veräußerer aufrechterhalten werden und dieser die Arbeitnehmer dem Erwerber überlässt.