§ 1, § 3 AVRAG - Kommt einem Gesellschafter-Geschäftsführer die Sperrminorität zu, ist mangels persönlicher Abhängigkeit seine Arbeitnehmereigenschaft zu verneinen und sein Beschäftigungsverhältnis geht im Falle eines Betriebsübergangs nicht auf den Erwerber über.
OGH 17.10.2002, 8 ObA 68/02m