( AngG § 26 Z 2 ) Verläßt ein Arbeitnehmer nach Hinauszögern der Lohnzahlung durch den Arbeitgeber trotz Setzung einer großzügigen Nachfrist am letzten Tag der Frist nach Arbeitsschluss den Betrieb, ist der Austritt auch dann berechtigt, wenn der Arbeitgeber nach Dienstschluss das Geld und eine Notiz in einem Umschlag auf den Schreibtisch des Arbeitnehmers gelegt hat.
ASG Wien 16 Cga 253/97k v. 16.12.1998, rk.