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Arbeitertätigkeit als freier Dienstvertrag

ArbeitsrechtARD 4867/5/97 Heft 4867 v. 5.9.1997

( ABGB § 1151, AngG § 1 ) Die Tätigkeit als Kontrollor (hier: von Prospektverteilern), kann als freier Dienstvertrag qualifiziert werden.

ASG Wien 19 Cga 74/94d v. 31.01. 1997, Berufung erhoben

Kontrolltätigkeiten können weder als kaufmännische noch als höhere nichtkaufmännische Dienste (Angestelltentätigkeit) im Sinne des § 1 AngG qualifiziert werden.

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