Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß § 131 BAO und § 132 BAO, jeweils Abs 3, letzter Satz. Der vorliegende Erlass enthält Regelungen betreffend Dateiformate, In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmungen, Zeitpunkt der Erstellung und Zurverfügungstellung der Datenträger, Umfang bzw. Ausnahmen von der Zurverfügungstellungsverpflichtung, Einsichtgewährung, Lesbarmachung und dauerhafte Wiedergaben sowie Akteneinsicht, abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht und Sicherheit. Erlass des BMF 3. 7. 2000, 02 2251/3-IV/2/00; AÖF 2000/138, 82. Stück, ausgegeben am 11. 8. 2000.