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Anwendung und Umfang der Einlagensicherung bei "priviligierten" Einlagen nach §§ 12 ff ESAEG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2877ÖBA 2023, 58 Heft 1 v. 15.1.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202301005801

§§ 7, 12, 13, 14 ESAEG.

Verfügt ein Anleger über mehrere Konten bei einem KI, so führen Überweisungen zwischen diesen Konten nicht dazu, dass an und für sich unter § 12 ESAEG fallende Einlagen nicht mehr gedeckt wären. Vielmehr sind solche Einlagen weiterhin privilegiert, soweit sie bei einer Gesamtbetrachtung noch auf den Konten vorhanden sind.

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