Der ÖRAK kann keine Empfehlungen oder Bewertungen einzelner Produkte vornehmen, sondern nur auf die berufsrechtlich einzuhaltenden Vorgaben des § 40 RL-BA 2015 verweisen. Bitte beachten Sie daher, dass der datenschutzrechtskonforme Einsatz von Cloud-Produkten geprüft werden muss und der Inhalt dieses Artikels eine Privatmeinung des Autors wiedergibt.

