Eine auf angebliche Straftaten, hinsichtlich welcher die Ermittlungen noch im Gange seien, gegründete Feststellung begründet Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO.
15 Os 52/24x
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Eine auf angebliche Straftaten, hinsichtlich welcher die Ermittlungen noch im Gange seien, gegründete Feststellung begründet Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO.
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