Die Auswertung von Datenträgern ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden (weiterhin) einen weitreichenden Einblick in das Leben von Beschuldigten - und unbeteiligten Dritten. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den einzelnen Phasen der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten (§§ 115f ff StPO) und den damit korrespondierenden Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes. Im Zuge dessen wird auch auf jene Aspekte eingegangen, die im Ergebnis (grund-)rechtlich bedenklich erscheinen.

