Fehlt die Rückzahlungswilligkeit, tritt der Schaden bereits zum Zeitpunkt der Darlehenszuzählung in deren Höhe ein.
15 Os 57/24g
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Fehlt die Rückzahlungswilligkeit, tritt der Schaden bereits zum Zeitpunkt der Darlehenszuzählung in deren Höhe ein.
15 Os 57/24g
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