Gem § 31a Abs 8 ASVG sind bis 31. 12. 2023 alle e-cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme (Kinder unter 14 Jahren, Senioren ab 70 Jahren sowie Personen in Pflegestufe 4 - 7) besteht.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.