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Keine analoge Anwendung von § 114 Abs 2 StPO auf unkörperliche Vermögenswerte

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/7AnwBl 2024, 6 Heft 1 v. 4.1.2024

Das in § 69 Abs 3 StPO geregelte Vorgehen nach einer gem § 110 Abs 1 Z 2 StPO erfolgten Sicherstellung im Ermittlungsverfahren bezieht sich ausschließlich auf die Rückgabe von Gegenständen an das Opfer, deren Beschlagnahme aus Beweisgründen nicht erforderlich ist.

14 Os 137/22m

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