vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - RL 2000/78/EG - Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot von Diskriminierungen wegen der Religion oder der Weltanschauung - Staatlicher Sektor - Arbeitsordnung einer öffentlichen Verwaltung, die das sichtbare Tragen weltanschaulicher oder religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verbietet - Islamisches Kopftuch - Erfordernis der Neutralität im Umgang mit dem Publikum, den Vorgesetzten und den Kollegen

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2024/53AnwBl 2024, 97 Heft 2 v. 30.1.2024

Die Antragstellerin, die bei der Gemeinde Ans (Commune d'Ans; "die Gemeinde") im Back Office arbeitete, beantragte die Erlaubnis, bei der Arbeit aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen ein Kopftuch zu tragen. Die Stadtverwaltung lehnte ihren Antrag zunächst ab und verbot ihr vorübergehend das Tragen von Zeichen, die auf ihre religiösen Überzeugungen hinweisen, bis allgemeine Regeln für solche Zeichen festgelegt wurden. In der Folge änderte die Stadtverwaltung ihre Beschäftigungsbedingungen dahingehend, dass sie ein Gebot der "ausschließlichen Neutralität" am Arbeitsplatz aufnahm, das allen Beschäftigten das Tragen von Zeichen religiöser Überzeugungen untersagte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!