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Art 6 Abs 1, Art 34, 35 EMRK

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/43AnwBl 2024, 93 Heft 2 v. 30.1.2024

Für einen nicht auf ein Urteil des EGMR gestützten Erneuerungsantrag, bei dem es sich um einen subsidiären Rechtsbehelf handelt, gelten alle gegenüber dem EGMR normierten Zulässigkeitsvoraussetzungen der Art 34 und 35 EMRK sinngemäß.

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