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Zum Leistungsschutzrecht bei einem Lichtbild

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2024/239AnwBl 2024, 545 Heft 10 v. 4.10.2024

1. Der OGH hält ausdrücklich fest, dass die Definition des in § 73 UrhG normierten Schutzgegenstands des Lichtbilds weit ist. Somit können auch Abbildungen, welche mit einer Digitalkamera oder einem Mobiltelefon festgehalten wurden, Lichtbildschutz genießen.

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