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§ 178 StGB als potenzielles Gefährdungsdelikt

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/216AnwBl 2024, 474 Heft 9 v. 30.8.2024

§ 178 StGB verlangt als potenzielles Gefährdungsdelikt, dass die Tathandlung typischerweise geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren, ihrer Art nach meldepflichtigen Krankheit herbeizuführen. Die Voraussetzung einer Erkrankung des Täters im Tatzeitpunkt ist dem Tatbestand hingegen nicht zu entnehmen.

14 Os 106/23d

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