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Untätigkeitsklage - Verordnung (EU) 2018/1806 - Art 7 Abs 1 lit f - Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen - Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind - Grundsatz der Gegenseitigkeit - Aufforderung zum Erlass eines delegierten Rechtsakts, mit dem die Visumbefreiung für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika für einen Zeitraum von zwölf Monaten vorläufig ausgesetzt wird

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2024/19AnwBl 2024, 9 - 10 Heft 1 v. 4.1.2024

Die Europäische Kommission legte dem Parlament und dem Rat eine Mitteilung vor, in der sie auf das anhaltende Fehlen der Gegenseitigkeit bei der Visumbefreiung mit den Vereinigten Staaten hinwies. Diese verlangten immer noch ein Visum für die Bürger/innen einiger EU-Mitgliedstaaten. Das Parlament forderte in der Folge die Kommission auf, einen Rechtsakt zu erlassen, der vorübergehend die Visumbefreiung für die Bürger/innen der USA aussetzt. Die Kommission lehnte dies jedoch ab. Daraufhin erhob das Parlament beim Gerichtshof Klage und beantragte die Feststellung einer Vertragsverletzung durch die Kommission.

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