Gem § 54 Satzung Teil B 2018 haben Sie die Möglichkeit, jährlich zwischen den bestehenden Veranlagungsgruppen - ALPS 15, ALPS 30 und ALPS 50 - zu wechseln. Ein Wechsel ist durch schriftliche Erklärung gegenüber jener Rechtsanwaltskammer auszuüben, der Sie angehören oder zuletzt angehört haben.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.