Am 20. 4. 2023 wurde im Bundesgesetzblatt unter BGBl I 2023/39 das Bundesgesetz, mit dem das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden, kundgemacht.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Am 20. 4. 2023 wurde im Bundesgesetzblatt unter BGBl I 2023/39 das Bundesgesetz, mit dem das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden, kundgemacht.
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