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Geldwäscheprävention

Wichtige InformationenAufsatzAlexander DittenbergerAnwBl 2023, 279 Heft 5 v. 26.4.2023

Verdachtsmeldungen über goAML

Verdachtsmeldungen müssen im Wege der Applikation goAML erstattet werden. Verdachtsmeldungen, die ohne vorherige Zustimmung der Geldwäschemeldestelle über andere Kommunikationskanäle wie zB E-Mail erstattet werden, gelten als nicht eingebracht.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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