vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Datenschutz

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/77AnwBl 2023, 163 Heft 3 v. 3.3.2023

§§ 85, 85a GOG dienen nicht dazu, in jenen Bereichen, in denen die Verfahrensgesetze die Verwendung von Daten (abschließend) regeln, das gerichtliche (Haupt-)Verfahren zu beeinflussen, zu korrigieren oder nachträglich zu kontrollieren. Eine den Verfahrensgesetzen entsprechende Verwendung von Daten ist daher auch aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig.

11 Os 151/21x

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!