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Zur Aktivlegitimation für lauterkeitsrechtliche Ansprüche

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/71AnwBl 2023, 161 Heft 3 v. 3.3.2023

1. Gem § 14 Abs 1 UWG kann der Anspruch auf Unterlassung unter anderem von jedem Unternehmer, der Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in den geschäftlichen Verkehr bringt (Mitbewerber), geltend gemacht werden.

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