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Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäisches System der Zentralbanken - Nationale Zentralbank - Richtlinie 2001/24/EG - Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten - Schadenersatz wegen der Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen - Art 123 AEUV und Art 21.1 des Protokolls (Nr 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank - Verbot der monetären Finanzierung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets - Art 130 AEUV und Art 7 dieses Protokolls - Unabhängigkeit - Weitergabe vertraulicher Informationen

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2023/60AnwBl 2023, 102 - 103 Heft 2 v. 7.2.2023

Als Antwort auf die Finanzkrise in 2008 erließ der slowenische Gesetzgeber nationale Rechtsvorschriften, die die Slowenische Zentralbank ermächtigen, bestimmte Finanzinstrumente zu löschen, sollte ein möglicher Konkurs eines Kreditinstitutes das gesamte Finanzsystem bedrohen. 2016 erklärte das slowenische Verfassungsgericht diese Gesetze für verfassungsgemäß, wies jedoch auch auf eine Lücke in den Vorschriften bezüglich der Verfahrensregeln für mögliche Schadenersatzklagen hin. Daraufhin erließ die Staatsversammlung der Republik Slowenien ein Gesetz für die mögliche Haftung der Zentralbank bei Schadenersatzklagen aufgrund von gelöschten Finanzinstrumenten.

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