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Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - RL (EU) 2018/843 zur Änderung der RL (EU) 2015/849 - Erfolgte Änderung von Art 30 Abs 5 UAbs 1 lit c der RL 2015/849 - Zugang aller Mitglieder der Öffentlichkeit zu den Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer - Gültigkeit - Art 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Achtung des Privat- und Familienlebens - Schutz personenbezogener Daten

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2023/59AnwBl 2023, 102 Heft 2 v. 7.2.2023

Eine Gesellschaft stellte bei Luxembourg Business Registers (LBR) einen Antrag, den Zugang zu den Angaben betreffend WM, ihren wirtschaftlichen Eigentümer, zu beschränken, da der Zugang der breiten Öffentlichkeit zu diesen Angaben ihn und seine Familie einem unverhältnismäßigen Risiko aussetzen würde. Der Antrag wurde abgelehnt. WM erhob Klage beim Tribunal d'arrondissement de Luxembourg (Bezirksgericht Luxemburg), dem vorlegenden Gericht. LBR widersprach mit der Begründung, dass die Situation von WM nicht den Anforderungen des nationalen Gesetzes genüge, da sich WM weder auf "außergewöhnliche Umstände" noch auf eines der genannten Risiken berufen könne.

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