Mehrere Vereinigungen, darunter die Association Avocats pour la défense des droits des étrangers (ADDE), haben vor dem französischen Staatsrat eine Nichtigkeitsklage gegen eine Verordnung zur Änderung des Gesetzbuches über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht eingereicht. Nach französischem Recht ist kein Anlassfall erforderlich, um eine solche Klage vor dem französischen Staatsrat zu erheben.