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Geldwäscheprävention: Quo vadis?

EditorialAufsatzRupert ManhartAnwBl 2023/310AnwBl 2023, 673 Heft 12 v. 29.11.2023

Wirksame Geldwäscheprävention ist kein Selbstzweck, sondern im Eigeninteresse jeder Rechtsanwältin und jedes Rechtsanwalts unabdingbar. Eine Rechtsanwältin bzw ein Rechtsanwalt, die oder der - wenn auch unvorsätzlich - in einem Geldwäschefall prominent aufscheint, kann die berufliche Existenz verlieren, selbst wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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